Beschlüsse der 15. Sitzung vom 26.04.2006


Top 4-2a - Einbindung des IMAGI und des LG GDI-DE bei GEOSS, GMES und INSPIRE, Mandatierung der Ressortvertreter.

Deutsche Beiträge zu europäischen und internationalen Vorhaben in Bezug auf Standards für Geodaten und Geodaten-Dienste sowie eine gemeinsame Geodatenpolitik
als konsentierte Stellungnahmen.

  1. Um eine einheitliche deutsche Position hinsichtlich der nationalen Geoinformationspolitik zu erreichen, steht den Vertretern/innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in europäischen und internationalen Vorhaben, Programmen und Initiativen das Netzwerk um den IMAGI zur Verfügung.
  2. Vertreter/innen i.S.d. Nr. 1, welche deutsche Positionen in Bezug auf Festlegungen für die Standards von Geodaten und Geodaten-Diensten sowie eine Geodatenpolitik einbringen, greifen dabei möglichst auf den jeweiligen Sachstand beim Aufbau der GDI-DE zurück bzw. stimmen die deutsche Position im Netzwerk um den IMAGI zuvor ab.
  3. Sofern eine vorherige Abstimmung der deutschen Position nicht möglich war, werden die Ergebnisse oder Zwischenergebnisse der in Nr. 1 angesprochenen europäischen und internationalen Vorhaben, Programmen und Initiativen von den Vertretern/innen der deutschen Interessen unmittelbar an den IMAGI und das LG GDI-DE rückgekoppelt.

Top 4-2b - Festigung und Ausbau des Netzwerks zum Aufbau der Geodateninfrastruktur für Deutschland

  1. Die Ressorts benennen jeweils einen Ansprechpartner vergleichbar dem Länderansprechpartner im GDI-DE-Organisationsmodell für die operative Federführung bei IMAGI-relevanten Themen im Ressort.
  2. Die IMAGI-Mitglieder stellen bei der Erarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder Strategiepapieren in ihren Häusern sicher, dass Konsequenzen für den Aufbau und die Nutzung der Nationalen Geodatenbasis, Geodatendienste sowie eine gemeinsame Datenpolitik aufgezeigt und beachtet werden.
  3. Abstimmungen des Bundes mit einzelnen Bundesländern können unmittelbar zwischen den operativen Ansprechpartnern oder dem IMAGI-Mitglied und dem jeweiligen Ländervertreter im LG GDI-DE erfolgen.

Top 6-1-3 - Emissionsinventare

  1. Der IMAGI stellt dem LG GDI-DE den Bericht des Pilotprojekts zur Verfügung. Das LG GDI-DE wird gebeten, auf eine Verbesserung des Geodatenaustauschs zwischen Bund und Ländern in Bezug auf eine zeitnahe, fristgerechte und kostenfreie bzw. preislich angemessene Bereitstellung hinzuwirken. Probleme beim Geodatenaustausch zwischen Bund und Ländern werden im Bericht exemplarisch anhand von ALK, InVeKoS- und Statistik-Daten aufgezeigt.
  2. Bei der Definition der Nationalen Geodatenbasis (NGDB) und dem weiteren Ausbau des GeoPortal.Bund sind die Ergebnisse des Pilotprojektberichts zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere das Basis-DLM (BKG), das Corine Land Cover (UBA), die Bodenübersichtskarten (BÜK) und die Klimadaten des DWD.
  3. Das derzeit von BMU in Erstellung befindliche Klimaschutzstatistikgesetz (KSStatG) soll die Mitwirkung der Datenhalter und den Datenfluss für die Klimaschutzberichterstattung in Deutschland regeln. Da die Klimaschutzberichterstattung Deutschlands von der fachübergreifenden Verfügbarkeit von Geodaten abhängt, bittet der IMAGI seine Mitglieder, sich im Rahmen der anstehenden Ressortabstimmung des KSStatG in ihre Häuser aktiv einzubringen.

Top 6-1-4a - Musterbedingungen für die Abgabe von Geodaten des Bundes

  1. Der Entwurf der "Rahmenrichtlinie Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten" wird von den "Musterbedingungen für die Abgabe von Geodaten des Bundes" abgelöst.
  2. Stellen des Bundes, die Geodaten bereitstellen, sollen ihre Bereitstellungskonditionen an den Empfehlungen der Musterbedingungen ausrichten.
  3. Ziel der Musterbedingungen ist eine Vereinheitlichung der Abgabebedingungen für Geodaten im Interesse einer für den Nutzer transparenten, allgemeingültigen Bereitstellungspolitik für Geodaten des Bundes. Der ressortspezifische Gestaltungsspielraum für die quantitative Festsetzung von Entgelten bleibt unberührt.
  4. Die Ressortvertreter im IMAGI werden gebeten, in Zusammenarbeit mit der IMAGI Geschäftsstelle betroffene Einrichtungen zu identifizieren und auf die Anwendung der "Musterbedingungen" hinzuwirken. Über die Ergebnisse soll dem IMAGI auf der nächsten Sitzung berichtet werden.

Top 6-1-4b - kostenfreier Geodatenaustausch

BMI wird gebeten, gemeinsam mit BMF die Prüfung einer generellen Regelung der unentgeltlichen Abgabe und Nutzung von Geodaten vorzunehmen.


Top 6-2-1 - Umsetzung INSPIRE

  1. Der IMAGI stellt fest, dass für die zeitnahe Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie finanzielle und personelle Ressourcen zusätzlich erforderlich werden. Der prioritäre Aufwand wird bezogen auf Annex I der Richtlinie zunächst in den Geschäftsbereichen des BMI, BMU und BMVBS gesehen. Der erste konkrete Aufwand wird durch die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen zu Annex I festgelegt.
  2. BMI und BMU werden aufgefordert bis Ende 2006 über den Fortschritt bei der Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen zu berichten.

Top 6-2-2 - Ebenenübergreifend abgestimmter NGDB-Kriterienkatalog

  1. Der IMAGI bittet BMI und BMWi das von der AG IMAGI vorgestellte Konzept der NGDB im Lenkungsgremium GDI-DE zu präsentieren.
  2. Zielstellung muss es sein, zur 16. Sitzung des IMAGI einen Kriterienkatalog für eine verwaltungsübergreifende NGDB vorzulegen, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt ist.

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