Beschlüsse der 16. Sitzung vom 04.05.2007


Beschluss zu Top 4-1a: Verknüpfung des Aufbaus der NGDB mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie

  1. Der IMAGI beschließt die Anwendung der "Kriterien zur Aufnahme von Geodatenprodukten (in der Verfügbarkeit des Bundes) in die NGDB". (Anhang 2).
  2. Der IMAGI beschließt als ergänzende Maßnahme zu den Vorschlägen der GDI-DE Architektur die "Bei Bundeseinrichtungen verfügbaren Geodatenprodukte für die NGDB (aus Bundessicht)" als Nationale Geodatenbasis und aktuell identifizierten Beitrag zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, soweit er von Bundeseinrichtungen gemäß der Annexe der Richtlinie zu leisten ist (Anhang 3).
  3. Der IMAGI bittet
    1. die Bundeseinrichtungen, entsprechend der Zuordnung in der "Validierung der Zuständigkeiten von Bundeseinrichtungen für die NGDB (aus Bundessicht) auf der Grundlage der INSPIRE-Themenbereiche" Geodaten zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie beizutragen (Anhang 1),
    2. seine Mitglieder, in ihren Geschäftsbereichen Beiträge zu den Themenbereichen des Annex III der INSPIRE-Richtlinie zu prüfen und das Ergebnis seiner Geschäfts- und Koordinierungsstelle mitzuteilen,
    3. seine Mitglieder, neue oder noch nicht in Anhang 3 abgebildete Geodatenprodukte regelmäßig auf die Erfüllung der Kriterien gemäß Anhang 2 zu prüfen und diese bei positivem Prüfergebnis seiner Geschäftsstelle als Beitrag zur NGDB mitzuteilen,
    4. seine Mitglieder, mit Blick auf die Erfüllung der fachlichen Anforderungen aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie die gemäß Anhang 3 noch ausstehenden Recherchierbarkeiten durch Metadaten entsprechend der Übersicht "Bei Bundeseinrichtungen verfügbare Geodatenprodukte für die NGDB (aus Bundessicht) Implementierungsplanung " (Anhang 4) zu realisieren
    5. seine Mitglieder, die Visualisierung der in Anhang 3 genannten Daten entsprechend Anhang 4 zu realisieren bzw. in den noch offenen/ungeklärten Fällen zu konkretisieren,
    6. BMBF mit dem Kriterienkatalog der Anhang 2 sowie der INSPIRE-Richtlinie an GFZ heranzutreten und eine Prüfung auf mögliche Beiträge zu NGDB zu veranlassen.

Beschluss zu Top 4-1b: Vorlage der Arbeitsergebnisse der AG IMAGI an das LG GDI-DE

Der IMAGI beschließt, die folgenden Arbeitsergebnisse der AG IMAGI, die z.T. bereits in das Architekturkonzept GDI-DE eingeflossen sind und weiter einfließen sollen, dem LG GDI-DE vorzulegen:

  • Kriterien zur Aufnahme von Geodatenprodukten in der Verfügbarkeit des Bundes in die NGDB,
  • Validierung der Zuständigkeiten von Bundeseinrichtungen für die NGDB (aus Bundessicht) auf der Grundlage der INSPIRE-Themenbereiche (Annex I und II),
  • Bei Bundeseinrichtungen verfügbare Geodatenprodukte für die NGDB als fortzuschreibende Liste.

Die betroffenen Bundeseinrichtungen werden aufgefordert die jeweiligen Listen aktuell zu halten.


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