- Mitglieder des IMAGI
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundeskanzleramt (BK)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Verteidigung (GBMVg)
- Bundesministerius für Bildung und Forschung (BMBF)
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Beschlüsse der 16. Sitzung vom 04.05.2007
Beschluss zu Top 4-1a: Verknüpfung des Aufbaus der NGDB mit der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie
- Der IMAGI beschließt die Anwendung der "Kriterien zur Aufnahme von Geodatenprodukten (in der Verfügbarkeit des Bundes) in die NGDB". (Anhang 2).
- Der IMAGI beschließt als ergänzende Maßnahme zu den Vorschlägen der GDI-DE Architektur die "Bei Bundeseinrichtungen verfügbaren Geodatenprodukte für die NGDB (aus Bundessicht)" als Nationale Geodatenbasis und aktuell identifizierten Beitrag zur Erfüllung der fachlichen Anforderungen aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, soweit er von Bundeseinrichtungen gemäß der Annexe der Richtlinie zu leisten ist (Anhang 3).
- Der IMAGI bittet
- die Bundeseinrichtungen, entsprechend der Zuordnung in der "Validierung der Zuständigkeiten von Bundeseinrichtungen für die NGDB (aus Bundessicht) auf der Grundlage der INSPIRE-Themenbereiche" Geodaten zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie beizutragen (Anhang 1),
- seine Mitglieder, in ihren Geschäftsbereichen Beiträge zu den Themenbereichen des Annex III der INSPIRE-Richtlinie zu prüfen und das Ergebnis seiner Geschäfts- und Koordinierungsstelle mitzuteilen,
- seine Mitglieder, neue oder noch nicht in Anhang 3 abgebildete Geodatenprodukte regelmäßig auf die Erfüllung der Kriterien gemäß Anhang 2 zu prüfen und diese bei positivem Prüfergebnis seiner Geschäftsstelle als Beitrag zur NGDB mitzuteilen,
- seine Mitglieder, mit Blick auf die Erfüllung der fachlichen Anforderungen aus der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie die gemäß Anhang 3 noch ausstehenden Recherchierbarkeiten durch Metadaten entsprechend der Übersicht "Bei Bundeseinrichtungen verfügbare Geodatenprodukte für die NGDB (aus Bundessicht) Implementierungsplanung " (Anhang 4) zu realisieren
- seine Mitglieder, die Visualisierung der in Anhang 3 genannten Daten entsprechend Anhang 4 zu realisieren bzw. in den noch offenen/ungeklärten Fällen zu konkretisieren,
- BMBF mit dem Kriterienkatalog der Anhang 2 sowie der INSPIRE-Richtlinie an GFZ heranzutreten und eine Prüfung auf mögliche Beiträge zu NGDB zu veranlassen.
Beschluss zu Top 4-1b: Vorlage der Arbeitsergebnisse der AG IMAGI an das LG GDI-DE
Der IMAGI beschließt, die folgenden Arbeitsergebnisse der AG IMAGI, die z.T. bereits in das Architekturkonzept GDI-DE eingeflossen sind und weiter einfließen sollen, dem LG GDI-DE vorzulegen:
- Kriterien zur Aufnahme von Geodatenprodukten in der Verfügbarkeit des Bundes in die NGDB,
- Validierung der Zuständigkeiten von Bundeseinrichtungen für die NGDB (aus Bundessicht) auf der Grundlage der INSPIRE-Themenbereiche (Annex I und II),
- Bei Bundeseinrichtungen verfügbare Geodatenprodukte für die NGDB als fortzuschreibende Liste.
Die betroffenen Bundeseinrichtungen werden aufgefordert die jeweiligen Listen aktuell zu halten.
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