Beschlüsse der 17. Sitzung vom 14.05.2008


Beschluss TOP 3.1: Umsetzung des Deutschen GEOSS-Implementierungsplans

  1. Der IMAGI beschließt den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgelegten nationalen Implementierungsplan für das Globale Erdbeobachtungssystem GEOSS.(DGIP)
  2. Die Ressorts verpflichten sich auf die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des DGIP in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
  3. Die Ressorts benennen dem koordinierenden BMVBS bis zum 30.06.2008 jeweils einen Ansprechpartner für Belange der nationalen Umsetzung des GEOSS. Diese sollten auch Ansprechpartner für eng verwandte Themen der Erdbeobachtung, insbesondere die europäische Initiative "Global Monitoring for Environment and Security" (GMES), sein.
  4. Das BMVBS wird gebeten, dem IMAGI regelmäßig über die Fortschritte beim Aufbau des internationalen GEOSS und dessen nationaler Umsetzung zu berichten.
  5. Die Leitung des IMAGI wird gebeten, dem BMVBS auf Staatssekretärsebene über den Beschluss des IMAGI zu unterrichten.

Beschluss TOP 3.3e: INSPIRE-Meilensteinplan

  1. Die Ressorts beschließen den als Anlage 1 beigefügten INSPIRE-Meilensteinplan
  2. Die Ressorts bitten die Leitung des IMAGI, die Umsetzung des INSPIRE-Meilensteinplans zu überwachen und dem IMAGI hierzu halbjährlich Bericht zu erstatten.

Beschluss TOP 3.5: Geoinformationsrelevante Koordinierung des Bundes zur Erfüllung nationaler, europäischer und internationaler Verpflichtungen Deutschlands

  1. Der IMAGI sieht den Bund in der Verantwortung, die Erfüllung bundesweiter, europäischer und internationaler Verpflichtungen mit Geoinformationsbezug (z.B. INSPIRE, GMES, GEOSS) auf nationaler Ebene zu koordinieren.
  2. Der IMAGI begrüßt die Erfolge des LG GDI-DE mit Blick auf Architektur- und Standardisierungsfragen von ressort- und Verwaltungsebenen übergreifender Bedeutung.
  3. Der IMAGI bittet seine Mitglieder - vorbehaltlich der Auftragsbestätigung durch die Bundesregierung - über die Vertreter des Bundes in den betreffenden Gremien der einschlägigen Fachministerkonferenzen
    • die Umsetzung der Beschlüsse des LG GDI-DE zu befördern,
    • die Notwendigkeit von Beiträgen, insbesondere die Bereitstellung interoperabler Geodaten und Geodatendienste von Bund und Ländern zur Erfüllung bundesweiter, europäischer und internationaler Verpflichtungen mit Geoinformationsbezug zu unterstreichen und
    • die konkrete Herstellung der in b) angesprochenen Interoperabilität im gebotenen Umfang zu koordinieren.
  4. Der IMAGI bittet das BMI, im Wege der Kabinettvorlage die Zustimmung der Bundesregierung zu Nummer 3 einzuholen und den Auftrag des IMAGI entsprechend erweitern zu lassen.

Beschluss zu Top 4.2: AG IMAGI Arbeitsprogramm 2008/2009

Die AG IMAGI wird gebeten, ihr Arbeitsprogramm 2008/2009 an den folgenden Schwerpunkten auszurichten:

  1. Erarbeitung einer Liste der für Geowebdienste des Bundes relevanten Leistungseigenschaften unter Berücksichtigung des GDI-DE Architekturkonzepts, der INSPIRE-Richtlinie und der Anforderungen von Nutzern aus der Bundesverwaltung, anderen öffentlichen Einrichtungen und der Wirtschaft.
  2. Fortführung der Musterbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Geoinformationswesen des Bundes unter Berücksichtigung der Durchführungsbestimmungen zu INSPIRE, der GMES Data Policy und der Musterlizenzvereinbarung der GIW-Kommission.


  3. Die betroffenen Bundeseinrichtungen werden aufgefordert die jeweiligen Listen aktuell zu halten.

Beschluss zu Top 4.4c: Öffentlichkeitsarbeit anlässlich des 10jährigen Bestehens des IMAGI

  1. Das Jahr 2008 wird als besonders geeignet erachtet, dass Bewusstsein für die Bedeutung einer funktionierenden Geodateninfrastruktur bei politischen und administrativen Entscheidungsträgern zu schärfen.
  2. Eine Projektgruppe "10 Jahre IMAGI" bestehend aus BKG, BMWi, BMELV, BMVBS unter Federführung BMI wird gebeten einen Bericht mit folgendem Inhalt v orzulegen. Über die Umsetzung der Ergebnisse des Berichts entscheidet der IMAGI im Umlaufverfahren.
    1. welche konkreten Ziele sollten mit eventuellen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden,
    2. welche konkreten Zielgruppen sollten durch eventuelle Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit angesprochen werden,
    3. welche konkreten Maßnahmen eröffnen sich für die Erreichung der Ziele und das Ansprechen der definierten Zielgruppen,
    4. wie könnten die einzelnen Geschäftsbereichsbehörden zu den möglichen Maßnahmen beitragen und
    5. wie könnte eine Gesamtkoordinierung ausgestaltet werden.

Beschluss zu Top 5.1: Bereitstellung von Geoinformationen ausländischer Krisenregionen und Einsatzgebiete durch BMVg

Der IMAGI beschließt, das Verteidigungsressort für das Bereitstellen von Geoinformationen ausländischer Krisenregionen und Einsatzgebiete in Bundeszuständigkeit zu benennen.
Durchführungsbestimmungen für diese Zuständigkeit werden durch das BMVg erarbeitet.


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