- Mitglieder des IMAGI
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundeskanzleramt (BK)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
- Bundesministerius für Bildung und Forschung (BMBF)
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Beschlüsse der 18. Sitzung vom 31.03.2009
Beschluss TOP 4:
Der IMAGI beschließt, eine offene Arbeitsgruppe einzurichten, an der Vertreter des BKG, AGeoBW, BKA, BBK, THW und DLR (u.a.) teilnehmen werden, die die Voraussetzungen, die Ausrichtung und das Leistungsspektrum eines ZKI (Rapid Mapping, Emergency Response) im Bundesbereich klärt. Hierzu ist angestrebt, bis Ende des Jahres 2009 folgendes zu definieren:
- Welche Behörde könnte die Verantwortung für die operationelle Bereitstellung der Dienstleistungen des ZKI übernehmen?
- Welche haushalterischen Rahmenbedingungen und organisatorischen Aktivitäten sind hierfür erforderlich?
Beschluss TOP 5 c):
Der IMAGI bittet, das federführende BMVBS ihn über die GMES - Security - Aktivitäten und bevorstehende Entwicklungen in EU-Kommission und Rat frühzeitig zu informieren. Er beschließt, hierzu strategische Ziele zu definieren und abzustimmen sowie entsprechende Beiträge zu leisten und dabei die Arbeiten in der AG ZKI einzubeziehen. Die Positionen anderer in den Gremien der EU tätigen na-tionalen Vertreter sind zu berücksichtigen. Er beschließt, möglichst bis zum Ende des 3. Quartals 2009 folgende Ziele zu erreichen:
- Die Vertreter des IMAGI sind aufgefordert festzustellen, wer in ihrem Ressort mit der EU-Kommission bzgl. der Security-Thematik zusammenarbeitet und bisher nicht in die nationale GMES - Abstimmung einge-bunden ist.
- Der nationale Bedarf an raumbezogenen Daten für die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben aus Nutzersicht ist herauszuarbeiten.
- Es sind Aussagen darüber zu treffen, welche Daten oder Dienstleistun-gen als sicherheitsempfindlich oder persönliche schutzwürdige Interessen beeinträchtigend einzustufen sind und welche Datenschutz- und Datensicherheitsvorkehrungen sich hieraus ableiten.
- Eine nationale Strategie zur Kommunikation gegenüber der Kommission ist zu entwickeln.
- Institutionelle und finanzielle Maßnahmen zur Finanzierung aktueller und zukünftiger Bedürfnisse müssen vorbereitet werden.
Beschluss TOP 6 b):
Der IMAGI beschließt den vom BMVBS vorgelegten Fortschrittsbericht in der abgestimmten Fassung und den Arbeitsplan 2009 zur nationalen Implementierung des
Globalen Erdbeobachtungssystems der Systeme (GEOSS).
Die Ressorts verpflichten sich auf die Umsetzung der Handlungsempfehlun-gen und eine Unterstützung der nationalen D-GEO-Arbeitsgruppe in ihrem
jeweiligen Zuständigkeitsbereich.
Der IMAGI begrüßt die erzielten Fortschritte und bittet das BMVBS, weiterhin regelmäßig über GEOSS und die nationale Implementierung zu berichten.
Der IMAGI bittet die Bundesvertreter im LG GDI-DE darauf hinzuwirken, dass die Länder ihre Beobachtungssysteme prüfen, ob sie in GEOSS eingebunden werden können.
Das Deutsche Fernerkundungsdatenzentrum (DFD) des DLR wird in Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle GDI-DE beim BKG ein Vorgehen
vereinbaren, das baldmöglichst zur Einbeziehung der Datenbestände des DFD in die nationale Geodateninfrastruktur führt.
Beschluss TOP 8 c):
(TOP 6.2 der LG GDI-DE Sitzung am 6. Mai 2009) Identifizierung Daten und Dienste für INSPIRE Annex I
- Das Lenkungsgremium GDI-DE beauftragt die Koordinierungsstelle, einen öffentlichen Aufruf für die Benennung in Frage kommender Datensätze und Dienste zu Annex I Themen von INSPIRE zu starten.
- Das Ergebnis dieses Aufrufs soll auf der 12. Sitzung des Lenkungs-gremium GDI-DE vorgestellt werden.
Beschluss TOP 9.1 c):
Der IMAGI beschließt, dem Vorsitz des LG GDI-DE den Status eines stän-digen Gasts im IMAGI anzubieten.
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