- Mitglieder des IMAGI
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundeskanzleramt (BK)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Verteidigung (GBMVg)
- Bundesministerius für Bildung und Forschung (BMBF)
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Beschlüsse der 7. Sitzung vom 10.10.2001
TOP 4, Beschluss 4.1: Geodateninfrastruktur Deutschland
Der IMAGI beschließt, entsprechend der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 über die "Nutzung von Geoinformationen in Deutschland", den Aufbau der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI.de) als öffentliche Infrastrukturmaßnahme nachhaltig und zügig voran zu treiben. Der Aufbau ist zunächst auf den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung zu konzentrieren. Dabei ist in einem dreistufigen, vom IMAGI koordinierten Prozess vorzugehen.
- Ziel der 1. Stufe ist die Harmonisierung des Zugangs zu den Nachweisen (Metainformationssysteme) über Geodaten des Bundes durch GeoMIS.Bund.
- Ziel der 2. Stufe ist die Harmonisierung der fachlichen Objektartenkataloge und die Entwicklung von Schnittstellen, Konvertierungsmodulen, Normen und Verfahren zur Datenintegration. Bei der Harmonisierung der Objektartenkataloge und der Festlegung von geodätischen Referenzsystemen wird der europäische Kontext berücksichtigt. Der Bedarf und die Bereitstellung des Grunddatenbestandes in der Nationalen Geodatenbasis (NGDB) ist durch die Ressorts zu validieren. Als gemeinsame Basis für einen ressortübergreifenden Objektartenkatalog bietet sich das neue ALKIS/ATKIS-Datenmodell an, das ISO-191xx-konform ist.
- Ziel der 3. Stufe ist die schrittweise Implementierung der Nationalen Geodatenbasis (NGDB) auf der Grundlage der in der 2. Stufe erarbeiteten Integrationskonzeption.
Folgende Handlungsfelder werden als notwendig für den Aufbau der GDI.de identifiziert:
Ergreifen notwendiger politischer Maßnahmen; Bestands- und Bedarfsanalyse einer Nationalen
Geodatenbasis aus Bundessicht; Harmonisierung der Nationalen Geodatenbasis, Normen,
Standards und Semantik; Aufbau eines bundesweiten Geodatennetzwerkes; Optimierung der Bezugs-
und Abgabebedingungen für Geodaten; Qualifizierungsinitiativen; Öffentlichkeitsarbeit.
TOP 4, Beschluss 4.2: Bund-Länder-Konferenz
Durch die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 sind Bund, Länder und
private Initiative aufgerufen, in vertrauensvollem und engem Zusammenwirken die in den
Geowissenschaften und Geoinformation liegenden Chancen nachhaltig zu nutzen und weiter zu verbessern.
Der IMAGI beschließt, dass die Länder in Kürze zu einer ersten Bund-Länder-Konferenz mit dem
Thema: "Gemeinsame Strategie für die Umsetzung der Entschließung des Deutschen Bundestages"
eingeladen werden sollen.
Zur Vorbereitung der Bund-Länder-Konferenz wird eine IMAGI-Arbeitsgruppe "Geodateninfrastruktur"
eingerichtet. Diese erarbeitet Beschlussvorschläge für die Rangfolge der Handlungsfelder zum
Aufbau der GDI.de.
TOP 4, Beschluss 4.3: Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft
Der IMAGI stellt übereinstimmend fest, dass zur nachhaltigen und verbesserten Nutzung der
Geoinformation gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 15.02.2001 der Aufbau der
Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI.de) in den verschiedenen Handlungsfeldern in enger
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Wissenschaft erfolgen soll.
Der IMAGI beschließt zu diesem Zweck, möglichst schnell einen Prozess des Dialogs mit
Wirtschaft und Wissenschaft in Gang zu setzen.
TOP 6, Beschluss 6.1: Bundes-Entgelt-Richtlinie für Geodaten
Der von der Expertengruppe "Entgelte und Abgabebedingungen für Geofachdaten“ vorgelegte Zwischenbericht wird grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Expertengruppe wird beauftragt, die im Zwischenbericht dargestellten Problembereiche und aufgezeigten Handlungsfelder zu bearbeiten und die erzielten Ergebnisse zur Frühjahrssitzung 2002 vorzulegen
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