- Mitglieder des IMAGI
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Bundeskanzleramt (BK)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Verteidigung (GBMVg)
- Bundesministerius für Bildung und Forschung (BMBF)
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Beschlüsse der 8. Sitzung vom 17.04.2002
TOP 4, Beschluss 4.2: Ansprechpartner GeoMis.Bund
Um GeoMis.Bund in seiner angestrebten Ausbaustufe für die Bundesverwaltung zügig verfügbar zu machen, weist der IMAGI nachdrücklich darauf hin, dass von den Fachbehörden während der Installationsphase und des anschließenden Dauerbetriebs der GeoMis.Bund - Schnittstelle folgende Maßnahmen zu treffen sind:
- Benennung eines ständigen Ansprechpartners für das Projektmanagement,
- Benennung von ständigen Experten für die IT (Netz, Sicherheit, Datenbank, etc.).
TOP 4, Beschluss 4.3: Validierung NGDB
Gemäß Beschluss 4.1 der 7. IMAGI-Sitzung soll der Grunddatenbestand einer nationalen Geodatenbasis (NGDB) ressortbezogen ermittelt werden. Der IMAGI beschließt, die Ermittlung des Grunddatenbestandes einer NGDB in Pilotprojekten modellhaft durchzuführen. Darüber hinaus soll die Ermittlung auch auf projekttypische Dienste, Prozesse und Interaktionen in den Projekten ausgedehnt werden. Die Aufgabe soll von der IMAGI-Geschäftsstelle in Kooperation mit den jeweiligen Beauftragten der beteiligten Ressorts und der IMAGI-Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur ausgeführt werden.
TOP 4, Beschluss 4.4: Auftrag Konzept GeoPortal.Bund
Der IMAGI beauftragt die IMAGI-Geschäftsstelle gemeinsam mit der IMAGI-Arbeitsgruppe Geodateninfrastruktur das Grobkonzept für das GeoPortal.Bund weiter auszuarbeiten. Der BMI wird gebeten, das BKG mit der anschließenden Entwicklung des GeoPortal.Bund zu beauftragen.
TOP 5, Beschluss 5.2: Bericht Entgelte und Abgabebedingungen
Der IMAGI nimmt den Bericht der ‚Expertengruppe Entgelte und Abgabebedingungen für Geodaten‘
(Stand 22.März 2002) mit der "Rahmenrichtlinie für die Geodatenabgabe durch Bundesbehörden“
zustimmend zur Kenntnis.
Um den gegenseitigen Austausch von Geodaten unter Bundesbehörden zu erleichtern, spricht sich der
IMAGI dafür aus, durch einen Generalhaushaltsvermerk die kostenlose Abgabe der genannten Daten zu
ermöglichen.
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