Sitzung der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des IMAGI am 22.07.2010



Beschlüsse


IMAGI-St TOP 2


Ausrichtung, Arbeitsschwerpunkte und Struktur des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen (IMAGI)




Beschluss:
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des IMAGI beschließen

  • schrittweise bis 2019 im Rahmen des Geodatenzugangsgesetzes Geodaten und Geodatendienste sowie Metadaten der geodatenhaltenden Stellen des Bundes für GDI-DE und INSPIRE interoperabel zur Verfügung zu stellen,
  • diese Daten über ein einheitliches Geoportal Deutschland zugänglich zu machen,
  • eine Position zur Geodatenpolitik auf den Gebieten
      - Datenschutz,
      - Geheimschutz und
      - Kostenfragen / Lizenzmodelle

        zu entwickeln,

  • die Nutzungsstrategien zu GMES und GEOSS unter Einbeziehung einer aktuali-sierten Bedarfsabfrage bei den Bundesbehörden fortzuschreiben. Ein Entwurf soll unter Federführung des BMVBS bis Januar 2011 erstellt werden,
  • in Ergänzung der koordinierenden Aktivitäten des BMVBS Nutzungsstrategien für Galileo zu entwickeln, geeignete Anwendungen vorzuschlagen und zu ihrer Umsetzung beizutragen,
  • in einer offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des BMI die bestehenden Strukturen auf dem Gebiet der Geoinformation zu evaluieren und ggf. Optimierungsvorschläge zu unterbreiten,
  • die Kooperation mit IT-Rat, IT-Planungsrat und den für Geoinformations- und Vermessungswesen zuständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Länder zu optimieren,
  • die bundesseitig notwendigen Maßnahmen zur Umsetzungen der INSPIRE-Richtlinie im Rahmen des Katalogs der GDI-DE zu ergreifen,
  • die öffentliche Wahrnehmung der Aktivitäten des IMAGI fortzuentwickeln.


IMAGI-St TOP 3


AG Notfallkartierung




Beschluss:
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des IMAGI nehmen den Abschlussbericht der AG Notfallkartierung zur Kenntnis.

Sie beschließen,

  • dass sich die Ressorts in den europäischen Gremien dafür einsetzen werden, die nationalen Fähigkeiten im Bereich der satellitengestützten zivilen Kriseninformation als deutschen Beitrag in die EU-Strukturen (GMES) einzubringen.
  • unter Federführung des BMI einen Steuerungsausschuss unter Mitwirkung des BMWi, BMVBS und BMVg einzurichten. Der Ausschuss wird gebeten, bis zum 31. Dezember 2010 ein Konzept zur Umsetzung eines betrieblichen Organisati-onsmodells zu erarbeiten. Das Konzept soll auch eindeutige Aussagen zur Finanzierung enthalten.

IMAGI-St TOP 4


Geodatenbedarfsliste Bundesverwaltung




Beschluss:
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des IMAGI beschließen,


  • den Bedarf an Geodaten und –diensten der Bundesbehörden vorerst in Zusam-menhang mit den INSPIRE-Themen zeitnah zu erfassen und auszuwerten.
  • das BKG zu beauftragen, in Abstimmung mit der AG IMAGI hierzu eine Abfrage – ggf. mittels webbasierten Tools – durchzuführen und bis Ende des Jahres 2010 ein Konzept vorzulegen.

IMAGI-St TOP 5


Datenpolitik




Beschluss:
Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des IMAGI beschließen,

im Zuge der Umsetzung der multi- und supranationalen Vorhaben (z.B. GEOSS, GMES, INSPIRE-Richtlinie) eine abgestimmte Position zu den Themen Datenschutz, Geheimschutz sowie Lizenz- und Kostenfragen bei Geodaten zu entwickeln.


Hierzu werden

  1. die Arbeitsgruppe Geodatenschutz, Vorsitz:BMI / Abt. O, Teilnehmer:BMWi, BMVBS, BMJ, BfDI
  2. die Arbeitsgruppe Geheimschutz bei Geodaten, Vorsitz: BMI / Abt. O, Teilnehmer: BMI, BMWi, BMVg
  3. die Arbeitsgruppe Lizenz- und Kostenfragen, Vorsitz: BMVBS / Ref. WS 13, Co-Vorsitz BMWi / Ref. VIB2, Teilnehmer: BMWi, BMI, BMJ, BMVBS, Gast: AdV
eingerichtet.


Die Arbeitsgruppen erhalten folgenden Auftrag:

Arbeitsgruppe Geodatenschutz:
Die Arbeitsgruppe soll anhand der Evaluierung von Duldungspflichten der betroffenen Personen Kategorien von Geodaten bilden und die Erforderlichkeit einer eventuellen gesetzlichen Regelung prüfen.

Arbeitsgruppe Geheimschutz bei Geodaten
Die Voraussetzungen für die Nutzung von sensitiven Geodaten müssen durch einheitliche Einstufungskriterien im Sinne der VS-Anweisung geschaffen werden. Bei den Verhandlungen zu Galileo und GMES in den Gremien der EU hat sich gezeigt, dass es hierfür weder in den einzelnen Mitgliedstaaten noch in der Kommission oder den EU-Agenturen (ESA, EUSC) entsprechende Vorgaben gibt. Diesen Mangel soll die AG evaluieren, bei Bedarf entsprechende Vorgaben erarbeiten und dem IMAGI einen Bericht vorlegen.

Arbeitsgruppe Lizenz- und Kostenfragen
In den Programmen zu GEOSS, GMES und INSPIRE wird die Forderung nach einem „freien und offenen“ Zugang zu Geodaten erhoben. Für die praktische Umsetzung der Forderung ist zu prüfen, was sie konkret bedeutet, wie weit sie bereits erfüllt ist und was hier noch getan werden kann. Derzeit wird diese Thematik in der ad hoc AG Nutzungsbedingungen der AG IMAGI in Zusammenarbeit mit D-GEO näher untersucht. Diese Unterarbeitsgruppe wird aufgelöst und ihre Vorarbeiten sind bei den zu erarbeitenden Empfehlungen zu berücksichtigen. Das gleiche gilt für den Runden Tisch der GIW, aus dem die Erkenntnisse aus der Kooperation mit der Wirtschaft in die AG einfließen sollen.
Mit der Strukturreform des Verwaltungskostenrechts des Bundes soll ein ressortübergreifender Rahmen zur Regelung von Nutzungsbedingungen und Gebühren/Entgelten entwickelt werden. Diese neuen Rechtsgrundlagen sind bei der Fortschreibung der Musterbedingungen des IMAGI zu berücksichtigen. Die AG erhält den Auftrag, die Musterbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Geoinformationswesen des Bundes zu entwerfen und dem IMAGI zur Abstimmung vorzulegen.

In einem ersten Schritt sollen aufbauend auf den bestehenden Vorarbeiten und Vorschlägen die Arbeitsgruppen bis Jahresende

  • eine Stoffsammlung;
  • eine Bestandsaufnahme der bestehenden Regelungen;
  • eine vergleichbare Betrachtung europäischer Regelungen und
  • einen Vorschlag zum weiteren Verfahren
vorlegen.



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