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INSPIRE: europaweite einfache Nutzung von Geodaten
Typ: Artikel
INSPIRE (INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe) steht für eine Initiative der Europäischen Union. Sie hat das Ziel, die grenzüberschreitende Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern und insbesondere gemeinschaftliche Entscheidungen zu unterstützen.
Quelle:
ixpert / shutterstock.com
In der INSPIRE-Gemeinschaft profitiert jeder von jedem. Europas Wissen wächst. Wesentliche Voraussetzung für eine gemeinsame Nutzung von Geodaten in Europa ist deren Harmonisierung und Online-Verfügbarkeit.
INSPIRE-Richtlinie
Was ist die INSPIRE Richtlinie?
Die vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedete INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG trat am 15. Mai 2007 in Kraft und wurde inzwischen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Für den Bund erfolgte dies durch das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG). Damit wird der rechtliche Rahmen definiert.
In der Praxis fordert INSPIRE eine einheitliche Beschreibung der Geodaten. Sie müssen online auch als Download zur Verfügung stehen, leicht durchsuchbar und recherchierbar und übersichtlich dargestellt sein. Die Daten selbst müssen in einem einheitlichen Format vorliegen.
Der INSPIRE-Umsetzungsplan reicht bis in das Jahr 2021. Bis dahin sollen für insgesamt 34 Fachthemen zehntausende harmonisierte Datensätze aus allen EU-Mitgliedsstaaten zur allgemeinen Nutzung bereitstehen.
Deutschland ist auf einem guten Weg, aber es gilt auch noch größere Herausforderung zu überwinden. Dies betrifft vor allem die effiziente Ausgestaltung der technischen, inhaltlichen und semantischen Datenharmonisierung und Bereitstellung. Hierbei müssen die föderalen Zuständigkeiten und Kompetenzen ebenso wie die Wünsche der Nutzer gleichermaßen berücksichtigt werden.
Da gerade die interoperable Bereitstellung der Geodatensätze die größte Herausforderung darstellen dürfte, ist der Austausch mit anderen Stellen und Fachexperten von besonders hoher Bedeutung. Auf nationaler Ebene haben sich die INSPIRE-Fachnetzwerke der GDI-DE beziehungsweise auf europäischer Ebene die "Thematic Clusters" etabliert.
Aufgaben der Nationale Anlaufstelle
Die Nationale Anlaufstelle für INSPIRE ist das Lenkungsgremium GDI-DE. Das Lenkungsgremium GDI-DE berichtet der Europäischen Kommission regelmäßig über den Stand der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht (Monitoring).
Alle drei Jahre wird ein ausführlicher schriftlicher Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erstellt. Dieser wird federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUB) erarbeitet. Bevor der Bericht der Europäischen Kommission vorgelegt wird, wird er im Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen.
Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie bei Ver- und Entsorgungsunternehmen
Ver- und Entsorgungsunternehmen verfügen zum Teil über sensible Geodaten, insbesondere wenn es sich um Teile der Kritischen Infrastrukturen handelt. Die Umsetzung der INSPIRE-Vorgaben muss deshalb die Ziele und Maßnahmen zum Schutz dieser Kritischen Infrastrukturen berücksichtigen.
Die einschlägigen Branchenverbände der Ver- und Entsorgungsunternehmen (BDEW, DVGW, DWA und VDE|FNN), das BMI, das BSI, das BBK und die GDI-DE haben daher gemeinsam eine erste Handlungsempfehlung erstellt. Dort wird die Bereitstellung von Metadaten im Rahmen der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte geregelt.
Die Handlungsempfehlung ermöglicht länderübergreifend tätigen Netzbetreibern der Infrastrukturen Energie (Strom, Gas, Fernwärme) und Wasser (Wasser, Abwasser) sowie Akteuren der Abfallwirtschaft die Bereitstellung der Metadaten ihrer INSPIRE-relevanten Geodatenbeständen auf einer einheitlichen Basis. Sie erläutert wie Metadaten von Versorgungsstrukturen im Rahmen der Metadatenkataloge der Geodateninfrastruktur (GDI-DE) zu erfassen sind. Dabei definiert sie einheitliche Angaben zu Versorgungsunternehmen.
Mit der Handlungsempfehlung wird ein einheitliches Verfahren geschaffen, mit dem die wirtschaftliche und rechtskonforme Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie durch Ver- und Entsorgungsunternehmen sicher gestellt wird.