3. Geo-Fortschrittsbericht

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Geo-Fortschrittsberichte

Der 3. Geo-Fortschrittsbericht benennt den notwendigen Handlungsbedarf im Geo-Informationswesen für die Jahre 2012 bis 2016 und bildet auch aktuell noch eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit.

  • 64 Maßnahmen im Umsetzungsplan
    zum 3. Geo-Fortschrittsbericht

  • 39 Maßnahmen bislang erfolgreich umgesetzt

  • 20 Maßnahmen in der Bearbeitung und
    kurz vor dem Abschluss

Der Umsetzungsplan zum 3. Geo-Fortschrittsbericht sieht verschiedene Meilensteine vor.

Nationale Geoinformations-Strategie:
Gemeinsame Vision für 2025

Die zentrale Vorgabe aus dem 3. Geo-Fortschrittsbericht war die Aufstellung einer Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS). In der NGIS sind drei wesentliche Grundsätze aufgeführt, die als Orientierung für zukünftige Aktivitäten aller Akteure dienen sollen:

  • Geoinformationen - wesentlicher Rohstoff einer digitalen Gesellschaft

  • Grundversorgung sichern

  • Eine breite Grundlage von Geoinformationen ist für raumbezogene Entscheidungen verfügbar.

  • Mehrfachnutzung erleichtern

  • Eine Wiederverwendung der Daten wird in hohem Maß unterstützt.

  • Innovation fördern

  • Neue Angebote sind anzuregen, zu erproben und in der Implementierung zu unterstützen.

Mit vielen Maßnahmen aus dem 3. Geo-Fortschrittsbericht wurden bereits erste Schritte zur Erreichung einzelner Ziele der NGIS umgesetzt. Zentrale Aufgabe ist weiterhin, Mehrwert durch offene Daten zu schaffen.

Die Themen Open Data (vgl. Ziel 4.2 der NGIS) und Kosten- und Lizenzmodelle (vgl. Ziel 4 der NGIS) werden auch zukünftig wesentliche Diskussionspunkte sein. Dies gilt ebenfalls für die Handlungsbedarfe im Bereich der Qualität und Quantität des Geodatenangebotes, das sich vor allem an den Bedürfnissen der Nutzer orientieren muss. (vgl. Ziele 12 und 14 der NGIS).

Kostenfrei verfügbare Geodaten des Bundes

Der Bund stellt seine Geodaten seit 2012 kostenfrei zur Nachnutzung zur Verfügung. Er hat damit h in Deutschland eine Vorreiterrolle beim Thema Open Data eingenommen. Dank der Änderung des Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) und der Nutzungsverordnung wird das in den Geodaten des Bundes liegende Potenzial aktiviert und Bürokratie abgebaut.

Positive Halbzeitbilanz bei der INSPIRE-Umsetzung

Mit der INSPIRE-Richtlinie (Richtlinie 2007/2/EG) haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Geoinformationen grenz- und fachübergreifend über elektronische Netze bereitzustellen. Hierfür bauen sie jeweils eine nationale und darauf gestützt eine europäische Geodateninfrastruktur mit interoperablen Daten und Diensten auf.

Deutschland ist auf einem guten Weg, die ehrgeizigen Ziele der INSPIRE-Richtlinie zu erreichen. Nahezu alle gemeldeten Datensätze und Dienste sind mit Metadaten beschrieben. Diese sind fast vollständig über INSPIRE-Suchdienste zugänglich und können im zentralen Geoportal gefunden werden.

Alle drei Jahre berichten die Mitgliedstaaten zudem über den aktuellen Stand der INSPIRE-Umsetzung an die Europäische Kommission. Der jüngste Bericht wurde 2016 veröffentlicht.

Copernicus: Moderne Infrastruktur für Erdbeobachtung

Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus schafft eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur für Erdbeobachtung und Dienstleistungen. Auf europäischer Ebene wurde die freie und offene Bereitstellung der Copernicus Daten vereinbart.

In allen Bereichen  des unter Federführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entwickelten Nationale Copernicus Maßnahmenprogramm wurden große Fortschritte erzielt.

Einfacher Zugriff auf Fernerkundungsprodukte

Um allen Behörden der Bundesverwaltung einen schnellen und einfachen Zugriff auf aktuelle Fernerkundungsprodukte zu gewährleisten, schloss das BMI einen Rahmenvertrag (Laufzeit 2017 bis 2020) mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (ZKI DE Service) ab. Der neue Rahmenvertrag berücksichtigt zudem eine Erweiterung des Nutzerkreises auf alle Ressorts der Bundesverwaltung. Darüber hinaus sieht er eine sukzessive Übertragung der Aufgaben ans Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) vor.

Etablierung des Dienstleistungszentrums BKG als zentralem Ansprechpartner

Durch das im BKG betriebene Dienstleistungszentrum für Geoinformation und Geodäsie (DLZ) werden Geodaten für Verwaltungen, Wirtschaft, Wissenschaft, Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt. Bundesbehörden haben mit dem DLZ einen zentralen Ansprechpartner. Sie erhalten eine umfassende individuelle Beratung und Unterstützung bei der Anwendung von Daten und Online-Diensten.